Patent 17.10.2017

Patentämter im Freistaat – Zentrum für mehr Innovationsschutz

Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster oder das Urheberrecht – um Erfindungen und Innovationen zu schützen, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Gleich zwei im Freistaat niedergelassene Ämter beschäftigen sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums: das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA sowie das Europäische Patentamt EPA.

Dass beide Einrichtungen in der bayerischen Landeshauptstadt ansässig sind, kommt dabei nicht von ungefähr. Denn der Freistaat ist alleine mit seinen 15.867 DPMA-Patentanmeldungen im Jahr 2016 der nationale Rekordhalter von Anmeldungen, die auf technischen und erfinderischen Tätigkeiten basieren sowie gewerblich anwendbar und neu sind.
 

Bedeutung von EPA und DPMA


Das Aufgabengebiet des EPA und des DPMA umfasst das Eintragen, Verwalten und Veröffentlichen von Schutzrechten für ausschließlich technische und gewerbliche Innovationen. Vorrangiges Ziel ist dabei die Stärkung des Wirtschaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit. Die Kerntätigkeit des Europäischen Patentamts ist die Prüfung sowie Erteilung europäischer Patente und unterliegt dem Europäischen Patentübereinkommen EPÜ sowie dessen Vertragsstaaten. Außerdem arbeitet das Amt weltweit eng mit weiteren Patentämtern zusammen.

Im Vergleich zur Europastelle ist das Deutsche Patent- und Markenamt die Schnittstelle zwischen der Idee und der Umsetzung von Innovationen in Deutschland. Damit trägt das seit 140 Jahren bestehende DPMA mit seiner Zentrale in Bayern maßgeblich zur allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit des Landes bei. Die gesetzliche Informationspflicht von gültigen Schutzrechten erfüllt das DPMA mit dem Online-Publikations- und Recherchedienst DPMAregister und das EPA mit Espacenet.
 

Bayern als nationaler Rekordhalter


Im Jahr 2016 hatte das EPA insgesamt 159.353 Patentanmeldungen für ausgewählte EPÜ-Vertragsstaaten zu bearbeiten, davon waren die meisten Anmeldungen aus Europa mit 48 Prozent und davon wiederum 16 Prozent aus Deutschland. Die angemeldeten Patente aus etwa 40 Ländern kommen vor allem aus der medizinischen Technologie, digitalen Kommunikation, Computer-Technologie, elektrischen Energie und dem Transportsegment. Alleine das DPMA hatte 2016 mit einem Anteil von 32,7 Prozent und damit 15.867 Patentanmeldungen die meisten deutschen Anmeldungen aus Bayern. Die wichtigsten Technologiefelder des Landes waren der Transport, die elektrische Energie sowie Maschinenelemente.

Neben den aktivsten bundesweiten Unternehmen wie der Robert Bosch GmbH, Schaeffler Techn. AG & Co. KG sowie der Daimler AG präsentierte auch der Nachwuchs an bayerischen Hochschulen mit 78 Patentanmeldungen seinen motivierten Innovationsgeist.

Vorteile der Patenteintragung für Gründer


Für die Patentanmeldung einer Erfindung wird eine Vielzahl an Bestimmungen vorausgesetzt. Unterstützung gibt dabei das Merkblatt für Patentanmelder des DPMA. Auch wenn die Patentanmeldung ausführlich erarbeitet werden muss, kann der Schritt zum Patent wichtige Vorteile mit sich bringen. Denn Patentinhaber haben das räumlich begrenzte und zeitlich befristete Privileg, die Erfindung allein zu nutzen. Zusätzlich verfügt man über den rechtlichen Vorteil, der Konkurrenz den nicht autorisierten, gewerblichen Gebrauch zu verbieten. So wird es für viele Gründer leichter, bei großer Nachfrage einer patentierten Erfindung wirtschaftlichen Nutzen aus ihrer Erfindung zu ziehen. Zu beachten ist allerdings, dass ein erteiltes Patent trotz Jahresgebühr über eine Maximalgültigkeit von 20 Jahren verfügt. Nur in bestimmten Fällen kann das Schutzrecht um bis zu weitere fünf Jahre verlängert werden.

Fragen rund um das Thema Patenanmeldungen beantwortet gerne die Bayerische Forschungs- und Innovationsagentur. Für alle weiteren Fragen rund um eine Ansiedlung stehen wir von Invest in Bavaria Ihnen gerne zur Verfügung.