Arbeitskräfte 05.05.2021

Ausländische Fachkräfte gewinnen – was es für bayerische Unternehmen zu beachten gilt

Bayern zieht nicht zuletzt aufgrund seiner zentralen Lage in Europa, der gut ausgebauten Infrastruktur sowie einem ausgeprägten B2B-Umfeld zahlreiche Unternehmen aus aller Welt an. Dies hat zur Folge, dass auch die Zahl der aus dem Ausland rekrutierten Fachkräfte zunimmt. Was es bei der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer zu beachten gilt, lesen Sie in diesem Blogartikel.

Wie funktioniert die Integration von Fachkräften aus dem Ausland?

Bayern bietet für Fachkräfte aus dem Ausland viele berufliche Möglichkeiten, da der Freistaat über eine starke, diversifizierte Wirtschaft verfügt. Viele IT-Experten beispielsweise setzen ihre Karriere in Bayern fort, da die digitale Transformation dort besonders stark ausgeprägt und die Nachfrage nach qualifiziertem Personal entsprechend groß ist. Bei der Rekrutierung und Integration von Fachkräften aus dem Ausland müssen Unternehmen je nach Herkunftsland potenzieller Bewerber folgende Bestimmungen beachten:
 

  • Bürger aus der EU, Liechtenstein, Island, Norwegen oder Schweiz: Komplette Freiheit, benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung und können den Wohnort sowie Arbeitsplatz selbst wählen.
     
  • Bürger aus Australien, Kanada, Israel, Neuseeland, Republik Korea, USA: Benötigen kein Visum zur Einreise und haben 90 Tage Zeit, um Visa-Angelegenheiten zu erledigen. Durch das Schengen-Visum können sie problemlos nach Deutschland reisen, müssen jedoch vor Beginn einer Beschäftigung eine Aufenthaltsgenehmigung einholen.
     
  • Bürger anderer Staaten: Für Kandidaten aus anderen Ländern wird ein Visum vor der Einreise benötigt.


Unternehmen sollten außerdem beachten, dass die bürokratischen Vorgänge hinter der Erstellung eines Visums sowie weiterer nötiger Genehmigungen und Dokumente Zeit in Anspruch nehmen. Alternativ können Arbeitgeber auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren setzen, mit dessen Hilfe sie den Prozess für eine effiziente Integration von Fachkräften aus Drittstaaten schneller vorantreiben können.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren: Qualifizierte Bewerber in Bayern effizient integrieren
 

Die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften unterstützt bayerische Unternehmen dabei, das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG durchzuführen. Es erfolgt in mehreren Schritten:
 

1. Bevollmächtigung des Arbeitgebers: Der Bewerber aus dem Ausland stellt eine Vollmacht für den zukünftigen Arbeitgeber aus. Daneben schickt ihm die potenzielle Fachkraft weitere benötigte Dokumente, wie u. a. eine Kopie des Reisepasses und Qualifizierungsnachweise.
 

2. Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und der Ausländerbehörde: Die Behörde übermittelt dem Unternehmen Informationen über die weiteren Schritte der Integration und die formellen Verpflichtungen der Beteiligten. Nach der Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 411 Euro reicht der Arbeitgeber alle angeforderten Dokumente bei der Behörde ein.
 

3. Anerkennung ausländischer Qualifikationen: Die Behörde leitet die Dokumente der Berufsqualifikation an entsprechende Prüfer weiter. Sollten dabei Nachweise fehlen, wird der Arbeitgeber informiert und muss dies an den Kandidaten weiterleiten. Nach spätestens zwei Monaten entscheidet die zuständige Stelle, ob die Qualifikationen anerkannt werden. 
 

4. Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit: Die Bundesagentur für Arbeit muss eine Arbeitsmarktprüfung durchführen, in der sie die Beschäftigungsbedingungen der ausländischen Fachkraft überprüft. Der Vorgang benötigt eine Woche – sollte sich die Agentur innerhalb einer Woche nicht melden, gilt das beschleunigte Verfahren als genehmigt.
 

5. Vorabzustimmung zur Visumerteilung: Sind die Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung. Diese übergibt sie dem Arbeitgeber, welcher sie wiederum an die Arbeitskraft im Ausland weiterleitet.
 

6. Visumantragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Die Fachkraft bucht einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung im Land des Antragstellers, der innerhalb von drei Wochen vergeben wird. Neben den Bescheinigungen der Kompetenzen ist die Vorabzustimmung vorzulegen. Über die Erteilung eines Visums wird in der Regel innerhalb der folgenden drei Wochen entschieden.

Der Schlüssel zum Erfolg: Ausländische Fachkräfte langfristig integrieren

Hat sich ein Experte aus dem Ausland erfolgreich auf eine Stellenausschreibung in Bayern beworben und wurde das Visum erteilt, folgt anschließend die Suche nach einer Wohnung im Freistaat. Diese kostet nicht nur Zeit, sondern direkt nach der Anreise auch viel Mühe, die Arbeitskraft kann ihr Potential am neuen Arbeitsplatz möglicherweise nicht voll entfalten. 

Deshalb gibt es für Fachkräfte aus dem Ausland Vermittlungen in Form sogenannter Relocation Services, welche bei der Wohnungssuche in Bayern unterstützen. Sie sind auf Themen wie Einreise sowie Einbürgerung spezialisiert und nutzen ein breites Netzwerk, um frisch aus dem Ausland zugezogenen Personen dabei zu helfen, sich in die neuen Lebensverhältnisse einzufinden. Darüber hinaus unterstützen sie u. a. bei der Orientierung am neuen Wohnort, sie bieten interkulturelle Trainings an und suchen für einwandernde Familien passende Schulen und Kindergärten.

Initiative Fachkräftesicherung FKS+ – Ansprechpartner in jedem Regierungsbezirk

Zudem gibt es weitere Anlaufstellen, die dabei helfen, ausländische Fachkräfte zu gewinnen. So gründete die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft in Kooperation mit dem bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeberverband bayme vbm und dem Bayerischen Wirtschaftsministerium die Initiative Fachkräftesicherung FKS+, eine dedizierte Taskforce, die in ganz Bayern mit ihrem weitrechenden Service internationale Fachkräfte an Arbeitgeber vermittelt bei der Integration unterstützt. Dabei gibt es für jeden der sieben Regierungsbezirke des Freistaats direkte Ansprechpartner.