Die Unternehmensgründung in Deutschland ist einfach und unkompliziert. Ausländische Investoren haben die Möglichkeit, in Deutschland eine unselbstständige Zweigniederlassung zu errichten und können somit unmittelbar mit ihrem Unternehmen in Deutschland operieren. Daneben können sie auch Tochtergesellschaften gründen und dabei wie deutsche Unternehmer zwischen allen Gesellschaftsformen wählen. Entscheidende Kriterien sind dabei oft die gewünschte Rolle der Gesellschafter, mögliche Haftungsbeschränkungen oder steuerliche Aspekte. Im deutschen Recht existieren zwei grundlegende Arten der Gesellschaftsform, die jeweils mehrere Unterformen mit spezifischen Vorteilen haben: die Kapitalgesellschaft und die Personengesellschaft.

  • Wir sind dafür da, Investoren die Informationen zu beschaffen, die für ihre Planung wichtig sind, und unterstützen sie dabei, Investitionen unkompliziert und zielführend umzusetzen. Ein Anruf und wir begleiten Sie bei wichtigen Schritten zur Niederlassungs- oder Unternehmensgründung.

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  • Ein Businessplan ist ein Kurzprofil Ihres geplanten unternehmerischen Vorhabens. Dieses Profil dient uns dazu, Ihnen die optimale Unterstützung zu organisieren. Es ist in Bayern der Schlüssel zu vielen Vorteilen wie beispielsweise Fachkontakten oder Förderprogramme.

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  • Je nach unternehmerischer Zielsetzung steht Ihnen eine Auswahl unterschiedlicher Rechtsformen für die Niederlassungs- oder Unternehmensgründung zur Verfügung.

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  • Niederlassungen und Unternehmen müssen über ein eigenes Bankkonto in Deutschland verfügen. Die Kontoeröffnung geschieht ohne großen bürokratischen Aufwand nach internationalen Gepflogenheiten.

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  • Je nach Rechtsform müssen unterschiedliche Dokumente eingereicht und Nachweise erbracht werden.Gerne schicken Ihnen unsere Mitarbeiter genaue Checklisten für die Rechtsform Ihrer Wahl und eine Zusammenstellung geeigneter beratender Rechtsanwälte zu.

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  • Bei der Niederlassungs- oder Unternehmensgründung sollten in Deutschland verschiedene Fachleute hinzugezogen werden. Gerne vermitteln wir Ihnen Kontakte zu geeigneten Anwälten, Steuerberatern, Notaren und weiteren Fachleuten für Ihr Investitionsvorhaben.

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  • Im deutschen Handelsregister sind die Basisinformationen der eingetragenen Gesellschaften (Name und Sitz des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform sowie Grund- bzw. Stammkapital ) in Deutschland hinterlegt. Das Handelsregister ist ein bewährtes Instrument zur Schaffung unternehmerischer Rechtssicherheit und Transparenz.

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  • Invest in Bavaria stellt Ihnen für die Suche nach Gewerbeflächen mit dem „Standortinformationssystem Bayern“ (SISBY) eines der europaweit innovativsten Instrumente der Standortrecherche zur Verfügung. Gerne ist Ihnen Invest in Bavaria bei der Standortsuche behilflich!

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  • Für Nicht-EU-Bürger ist in vielen Fällen ein Visum für einen längeren Aufenthalt erforderlich. Die notwendigen Unterlagen (Antrag und Unternehmensprofil) stellt Ihnen die deutsche Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland zur Verfügung.

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  • In einigen Fällen können Sie bereits während der Niederlassungs- oder Unternehmensgründung in Bayern geschäftlich tätig werden und die Basis für einen erfolgreichen Start schaffen. Zu allen praktischen Fragen einer Gründung können Sie sich der Unterstützung von Invest in Bavaria sicher sein.

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Klaus-Peter.Potthast@STMWI.BAYERN.DE

Prinzregentenstr. 28
80538 München

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