Unternehmensgründung und -rechtsformen
Die Unternehmensgründung in Deutschland ist einfach und unkompliziert. Ausländische Investoren haben die Möglichkeit, in Deutschland eine unselbstständige Zweigniederlassung zu errichten und können somit unmittelbar mit ihrem Unternehmen in Deutschland operieren. Daneben können sie auch Tochtergesellschaften gründen und dabei wie deutsche Unternehmer zwischen allen Gesellschaftsformen wählen. Entscheidende Kriterien sind dabei oft die gewünschte Rolle der Gesellschafter, mögliche Haftungsbeschränkungen oder steuerliche Aspekte. Im deutschen Recht existieren zwei grundlegende Arten der Gesellschaftsform, die jeweils mehrere Unterformen mit spezifischen Vorteilen haben: die Kapitalgesellschaft und die Personengesellschaft.
10 Schritte bis zur Gründung einer Niederlassung oder eines Unternehmens
Weitere Informationen
- Germany Trade & Invest ist die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing
- Gründerland.Bayern ist ein Informationsportal für Unternehmensgründungen in Bayern
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolgie betreibt verschiedene Gründungsportale mit umfassenden Informationen: Unter anderem das Existenzgründungsportal und das Gründerinnenportal
- Gründer finden auch bei Work in Bavaria weitere Informationen