Bürger aus Europa und der EU
Als Bürger Europas oder der EU benötigen Sie in den meisten Fällen für die Einreise nach Deutschland weder ein Visum noch müssen Sie eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beantragen. Sie können in Bayern jederzeit arbeiten. Da es jedoch zur Zeit für einige europäische Länder Einschränkungen gibt, müssen in diesen Fällen gesonderte Genehmigungen bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Weitere Details und Informationen geben die lokalen Ausländerbehören in Bayern (siehe Linkliste).
Bürger aus Drittländern
Für Bürger aus allen anderen internationalen Staaten gilt: Sie benötigen einen Aufenthaltstitel, der Ihnen ausdrücklich erlaubt, in Deutschland zu arbeiten. Es gibt nach dem Aufenthaltsgesetz folgende Aufenthaltstitel (Stand August 2012):
- Ein Visum
- Eine Aufenthaltserlaubnis (ein befristeter Aufenthaltstitel)
- Eine Blaue Karte EU (ein befristeter Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte)
- Eine Niederlassungserlaubnis (ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Sie berechtigt, zu arbeiten)
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (ein unbefristeter Aufenthaltstitel, mit dem Sie arbeiten dürfen; Sie können Ihn beantragen, wenn Sie fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt haben)
Weitere Details und Informationen geben die lokalen Ausländerbehören in Bayern (siehe Linkliste). Einen ersten Anhaltspunkt, um herauszufinden, ob Sie problemlos in Bayern arbeiten können, bietet der Migration-Check der Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen
- Das Portal Make it in Germany und das Auswärtige Amt bieten weitere Informationen zu Einreise & Aufenthalt in Deutschland
- Auf der Website von Work in Bavaria finden Sie eine Übersicht zum Arbeits- und Aufenthaltsrecht in Bayern
- Wichtige Punkte, die vor der Einreise zu beachten sind finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest
- Bayerischer Behördenwegweiser: Der kürzeste Weg zur richtigen Behörde in Bayern