Forschung und Entwicklung20.02.2015

Fördermittel für Unternehmen

Für Investitionsprojekte bietet Bayern ideale Startbedingungen. Sie wollen neue Märkte erschließen, planen einen neuen Standort oder eine Standorterweiterung – oder arbeiten an eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben? Mit staatlichen Fördermitteln rücken Ziele schneller näher. Welche Programme gibt es, und wie sehen die Anforderungen aus: Hier ein Überblick.

Innovationsfreude ist hier zuhause: Bayern zieht Unternehmen und Investoren aus aller Welt an. Nicht nur, weil Global Player und Hidden Champions vieler Schlüsselbranchen beheimatet sind und wichtige Standortfaktoren wie Forschungslandschaft, Fachkräfte und Infrastruktur punkten können. Auch die politischen Rahmenbedingungen sind günstig, was sich – unter anderem – eben auch an den breit angelegten Förderprogrammen ablesen lässt. Eine Zusammenfassung bayerischer Fördermittelprogramme bietet auch die neue Broschüre von Invest in Bavaria (PDF-Download).

Unterstützung bei der Erschließung neuer Märkte
Für exportorientierte Unternehmen aus Asien, Nordamerika oder anderen Regionen ist Bayern das Tor nach Deutschland und Europa. Aber auch Unternehmen mit Sitz in Bayern, die ihren Export auf internationaler Ebene vorantreiben wollen, werden aktiv unterstützt. So profitieren Unternehmen von Delegations- und Unternehmerreisen, dem Messebeteiligungsprogramm für nationale und internationale Messen und den mehr als 20 Auslandsrepräsentanzen weltweit.

Starthilfen für neue Standorte oder Standorterweiterungen
Das Bayerische Regionale Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) fördert Investitionen in Maschinen, Gebäude etc., die Arbeitsplätze schaffen und/oder sichern, mit bis zu 30 Prozent, je nach Unternehmensgröße und -standort.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Als Land mit hoher Industriedichte und vielen wichtigen Akteuren im ITK-Sektor hat Bayern auch in punkto Digitalisierung einen großen Vorsprung. Das ideale Umfeld für Innovatoren. Wo auch immer neue Technologien, Produkte oder Dienstleistungen entstehen, können je nach Voraussetzungen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten übernommen werden.

Darüber hinaus gibt es themenspezifische Förderprogramme u.a. zur Elektromobilität, Mikrosystemtechnik oder Energietechnik.

Was ist grundsätzlich zu beachten?
Bayerische Fördermittel können nur von Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern beantragt werden und müssen im Wesentlichen im Freistaat Bayern durchgeführt werden (Ausnahme: Markterschließung).
Maßgeblich für die Förderfähigkeit ist bei vielen Programmen die Größe eines Unternehmens. Die Klassifizierung erfolgt anhand der KMU-Definition der Europäischen Kommission.
Besonders bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist eine Projektskizze mit den wichtigsten Informationen, unter anderem Investitionssumme, Realisierungszeitraum sowie einer kurzen inhaltlichen Darstellung erforderlich. Wichtig: Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Projekt begonnen wird. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger.

Die Produktpalette reicht von nicht rückzahlbaren Zuschüssen über zinsverbilligte Darlehen bis hin zur Übernahme von Garantien.

Die Ansiedlungsagentur des Freistaats Bayern berät Investoren im Vorfeld, gibt Orientierung über Fördermöglichkeiten und vermittelt hilfreiche Kontakte. Der Service ist kostenlos und erstreckt sich von der Planungsphase über die Standortsuche bis zur Umsetzung einer Ansiedlung und darüber hinaus.

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