Unternehmensgründung 09.06.2020

Firmengründung in Deutschland für ausländische Unternehmen – Was gilt es zu beachten?

Ihr Unternehmen möchte nach Deutschland expandieren? Wir erklären Ihnen anhand einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, worauf ausländische Unternehmen bei einer Firmengründung in Bayern achten müssen. Zudem haben wir alle Schritte in einer Infografik zum Download für Sie zusammengefasst.

Firmengründung in Bayern für ausländische Unternehmen – mit Invest in Bavaria
 

Sie besitzen ein Unternehmen innerhalb der EU oder in einem Drittstaat und haben vor, in Bayern eine Firma zu gründen? Invest in Bavaria greift Ihnen bei Ihrem Investitionsprojekt unter die Arme. Unser Service für Ihre Firmengründung besteht in der:
 

  • Planung & Vorbereitung 
  • Standortsuche & Standortwahl
  • Umsetzung
  • Unterstützung beim Wachstum in Bayern


Download: Alle erforderlichen Schritte in einer Infografik.
 

Firmengründung in Deutschland für ausländische Unternehmen – Schritt für Schritt zum Erfolg
 

1. Schritt: Geschäftsvisum bzw. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland beantragen

Für eine Firmengründung in Deutschland müssen ausländische Unternehmen sicherstellen, dass sich die Geschäftsführer für die Dauer der Gründungphase in der Bundesrepublik aufhalten dürfen. Abhängig davon, ob Ihr Unternehmen aus einem EU-Staat oder einem Drittstaat nach Deutschland expandieren möchte, gelten unterschiedliche Richtlinien sowie Voraussetzungen für eine Firmengründung in Deutschland. 

Firmengründung in Deutschland für Unternehmer aus der EU:
Unternehmer aus dem EU-Ausland, aber auch Staatsangehörige der EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island, profitieren von der im Schengen-Raum gültigen Niederlassungs- sowie der Gewerbefreiheit. 

Niederlassungsfreiheit: Unionsbürger haben das Recht, sich überall in der Europäischen Union niederzulassen und dort auch zu arbeiten, ob als Angestellter oder Selbständiger. Die Niederlassungsfreiheit gehört zum Recht auf Freizügigkeit. Darunter fällt die freie Einreise sowie das Recht, innerhalb der Europäischen Union den Wohnsitz zu verlegen und seinen Studien- oder Arbeitsplatz frei zu wählen.  

Gewerbefreiheit: Bürger der EU- und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) dürfen in allen Mitgliedstaaten ein Gewerbe gründen. 
Zusammengefasst bedeutet dies, dass Unternehmer der EU-Mitgliedsstaaten keine Aufenthaltsgenehmigung brauchen, um in Deutschland ein Gewerbe zu gründen. Anders sieht es bei Unternehmern aus Drittstaaten aus.

Firmengründung in Deutschland als Staatsbürger eines Drittstaates: Unternehmensgründer aus nicht EU-Staaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, um nach Deutschland expandieren zu können und hier tätig zu sein. Für die Einreise nach Deutschland ist zunächst ein Geschäftsvisum erforderlich. 

Dieses muss bei der Deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Heimatland des Antragstellers beantragt werden. Je nach Dauer des Aufenthaltes, ist ein unterschiedliches Visum nötig: 

Schengen Visum
Das Schengen-Visum berechtigt den Inhaber zu einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen in Deutschland. Im Normalfall können alle nötigen Schritte zur Unternehmensgründung in Deutschland mit diesem Businessvisum durchgeführt werden. 

Nationales Visum
Für einen Aufenthalt in Deutschland über 90 Tage wird für die Einreise ein Nationales Visum benötigt. Gründer, die sich zwecks einer Unternehmensniederlassung von nun an dauerhaft in Deutschland aufhalten, müssen ihr Nationales Visum bei der lokalen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln lassen.

Ausnahmeregelung 
Staatsangehörige der folgenden Länder können die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von drei Monaten direkt bei der Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt beantragen, ohne dass ein Nationales Visum erforderlich ist:
 

  • Australien
  • Israel
  • Kanada
  • Japan
  • Neuseeland
  • Südkorea
  • USA 
     

Das Auswärtige Amt bietet eine Übersichtsliste aller Staaten mit und ohne Visumspflicht an.

Vorrausetzungen für die Aufenthaltserlaubnis: 
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland wird in der Regel erteilt, wenn: 
 

  • ein wirtschaftliches und/oder regionales Interesse an der Geschäftsidee besteht 
  • von der Geschäftsidee positive Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft zu erwarten sind 
  • die Finanzierung durch Eigenkapital, Förderungen oder eine gültige Kreditzusage gesichert ist 
     

Welche Dokumente müssen der Ausländerbehörde vorgelegt werden?
 

  • Gültiger Pass
  • Biometrisches Passbild
  • Krankenversicherungsschutz 
  • Notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
  • Businessplan, inklusive Finanzierungsplan
  • Nachweis der beruflichen Qualifikationen
     

Für die Prüfung der Geschäftsidee sowie des gesamten Investitionsprojektes zieht die Ausländerbehörde die Industrie- und Handelskammer (IHK) hinzu. Wird der Geschäftsidee zugestimmt, kann die Anmeldung der Tätigkeit beim Gewerbeamt erfolgen.

Unterschied zwischen Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis
Ausländische Unternehmer, die in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, erhalten zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von bis zu drei Jahren. Bei Erfolg der Unternehmung kann nach Ablauf der drei Jahre eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Wer seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, erhält in der Regel ebenfalls eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.
 

2. Schritt: Geeignete Rechtsform wählen und ggf. Gesellschaftsvertrag abschließen
 

Bei einer Firmengründung in Deutschland können ausländische Investoren bzw. Unternehmer die Rechtsform ihres Unternehmens genauso frei wählen, wie deutsche Unternehmer. Mögliche Gesellschaftsformen sind:
 

  • die Kapitalgesellschaft (AG, GmbH)
  • die Personengesellschaft (GbR, OHG, KG)
  • die Zweigniederlassungen (Haftung liegt bei Hauptniederlassung)
     

„Die GmbH ist die in Deutschland beliebteste Form der Kapitalgesellschaft, weil ihre interne Organisation flexibel gestaltbar ist, sie gleichzeitig aber nur geringen Auflagen unterliegt.“


3. Schritt: Gewerbe anmelden und Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen
 

Vor Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit müssen ausländische wie auch deutsche Unternehmer ihre Firma in öffentlichen Registern anmelden.

Gewerberegister
Jeder Unternehmer muss sein Gewerbe vor Geschäftsbeginn beim Gewerbe- oder Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Landkreises anmelden.
Danach bekommt der Unternehmer in der Regel automatisch einen Fragebogen vom Finanzamt zur steuerlichen Erfassung zugeschickt.

Handelsregister
Für folgende Rechtsformen ist ein Eintrag ins Handelsregister verpflichtend:
 

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
     

Die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister erfolgt über einen deutschen Notar. 

Sie benötigen einen Notar in Deutschland? Invest in Bavaria hilft Ihnen gerne bei der Suche nach einem geeigneten Notar in Ihrer Nähe. 

Checkliste für ausländische Unternehmer bei einer Firmengründung in Deutschland:
 

  • Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels für die Dauer der Firmengründung in Deutschland (und ggf. darüber hinaus)
  • Gewerbeerlaubnis
  • ausreichende Sprachkenntnisse für den Eintrag ins Handelsregister über einen deutschen Notar oder ggf. einen Dolmetscher 
  • Krankenversicherungsschutz 
  • Businessplan, inklusive Finanzierungsplan
     

Sonstige Vorbereitungen in der Gründungsphase:
 

  • die Eröffnung eines Geschäftskontos 
  • der Abschluss von Mietverträgen
  • einen Nachweis über die Einzahlung in eine gesetzliche oder private Rentenversicherung (für Personen ab dem 45. Lebensjahr verpflichtend)

 

Sie planen eine Firmengründung in Bayern? Das Team von Invest in Bavaria unterstützt Sie gerne dabei, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.