Bavarian way of life 25.05.2016

500 Jahre Reinheitsgebot – Exportschlager bayerisches Bier

Bayern feiert – und das nicht ohne Grund. 2016 zelebriert der Freistaat das Jubiläum einer seiner wichtigsten Exportschlager: bayerisches Bier. 500 Jahre Reinheitsgebot sind Grund genug, das goldene Hopfengetränk allerorten hochleben zu lassen.

Dabei ist das Jubiläum nicht nur ein Beispiel für die Genussfreudigkeit der Bayern, sondern auch für ihre wirtschaftlichen Ambitionen. Schließlich sollte das Reinheitsgebot anno dazumal sicherstellen, dass der Biermarkt nicht mit qualitativ minderwertigen Importen überschwemmt wird. In seiner Fassung vom 23. April 1516 stellt das bayerische Gesetz das älteste, nach wie vor gültige Verbraucherschutzgesetz der Welt dar. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte man von Biertrinken getrost als einem Glücksspiel sprechen, wusste der ahnungslose Gast doch nie, was ihm der Wirt tatsächlich servierte. Von Tollkirsche über Stechapfel bis hin zu Spänen, Ruß oder Pech – die „kreativen“ Zutaten vermiesten im besten Fall das Trinkerlebnis, im schlimmsten Fall drohten ernsthafte Gefahren für Leib und Leben.

Bayern als Wiege der deutschen Bierkultur

Einzelne regionale beziehungsweise lokale Vorläufer des Reinheitsgebotes existierten schon länger; so unternahmen beispielsweise die Münchener 1363 oder die Augsburger unter Kaiser Barbarossa bereits 1156 den Versuch, Vorschriften zum Bierbrauen zu formulieren. In der heute bekannten und allgemein gültigen Fassung schafften es aber erst die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X., Vorschriften zum Bierbrauen von Ingolstadt aus über regionale Grenzen hinweg verbindlich zu gestalten. In dieser Form sieht das Gebot als Zutaten für Bier lediglich Gerste, Hopfen und Wasser vor. Viele mögen sich wundern, wo die Hefe bleibt. Da nach damaliger Auffassung die Hefe allerdings lediglich ein Nebenprodukt des Brauvorgangs war, sah man schlicht keine Notwendigkeit, diese gesondert aufzuführen. Erst seit dem 19. Jahrhundert und Louis Pasteur ist bekannt, dass die Hefe für den Gärprozess unmittelbar notwendig ist und extra zugesetzt werden muss.

Das Reinheitsgebot hatte vor allem drei Ziele im Blick: So sollte die Bevölkerung sowohl vor überteuerten Bierpreisen als auch minderwertigen Zutaten geschützt werden. Ein dritter Nebeneffekt des Gesetzes war zudem, dass Weizen als Grundnahrungsmittel für die Herstellung von Brot dringend benötigt wurde und nun nicht mehr zum Bierbrauen „zweckentfremdet“ werden konnte.

In den darauffolgenden Jahrhunderten entwickelte sich das Reinheitsgebot und mit ihm das bayerische Bier zu einem wahren Exportschlager; seit dem 07. Juni 1906 gilt es flächendeckend und unverändert in ganz Deutschland. Übrigens schützt nicht nur das Reinheitsgebot das bayerische Bier, sondern auch die Europäische Union. Denn als Teil des „kulinarischen Erbes Europas“ ist bayerisches Bier mittlerweile eine geschützte geografische Angabe.

Gelebte Tradition

Weil das bayerische Reinheitsgebot einen so durchschlagenden Erfolg verzeichnen konnte, lassen es sich Brauer im gesamten Freistaat natürlich nicht nehmen, das Jubiläum zünftig zu zelebrieren. So findet beispielsweise in München das Festival zu 500 Jahren Bayerisches Reinheitsgebot statt. Vom 22. bis zum 27. Juli bietet der Bayerische Brauerbund und der der Privaten Brauereien Bayern ein buntes Spektakel rund um den Gerstensaft und zeigt dabei, wie sich Tradition weiterentwickelt. Wer möchte, kann schon im Mai in Nürnberg auf das fränkische Bier anstoßen und dem hiesigen Bierfest einen Besuch abstatten. Und auch Ingolstadt lässt es sich nicht nehmen, mit ganzjährigen Veranstaltungen auf den Ursprung des Reinheitsgebotes hinzuweisen. Wir sagen: Ein Prosit auf die Gemütlichkeit!