Was müssen Investoren wissen, bevor sie mit dem eigenen Unternehmen in Bayern durchstarten? Und was sollte man im Verlauf seines Aufenthalts berücksichtigen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Antworten auf diese Fragen finden Sie in dieser Kategorie.
Bürger aus Europa und der EU
Als Bürger Europas oder der EU benötigen Sie in den meisten Fällen für die Einreise nach Deutschland weder ein Visum noch müssen Sie eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beantragen. Sie können in Bayern jederzeit arbeiten. Da es jedoch zur Zeit für einige europäische Länder Einschränkungen gibt, müssen in diesen Fällen gesonderte Genehmigungen bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Weitere Details und Informationen geben die lokalen Ausländerbehören in Bayern (siehe Linkliste).
Bürger aus Drittländern
Für Bürger aus allen anderen internationalen Staaten gilt: Sie benötigen einen Aufenthaltstitel, der Ihnen ausdrücklich erlaubt, in Deutschland zu arbeiten. Es gibt nach dem Aufenthaltsgesetz folgende Aufenthaltstitel (Stand August 2012):
Weitere Details und Informationen geben die lokalen Ausländerbehören in Bayern (siehe Linkliste).
Einen ersten Anhaltspunkt, um herauszufinden, ob Sie problemlos in Bayern arbeiten können, bietet der Migration-Check der Bundesagentur für Arbeit.
Das Portal Make it in Germany, das Auswärtige Amt und BlueCard-EU.de bieten weitere Informationen zu Einreise & Aufenthalt in Deutschland
Auf der Website von Work in Bavaria finden Sie eine Übersicht zum Arbeits- und Aufenthaltsrecht in Bayern
Wichtige Punkte, die vor der Einreise zu beachten sind finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest
Bayerischer Behördenwegweiser: Der kürzeste Weg zur richtigen Behörde in Bayern
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