Vergleichen lohnt sich

Bayern bietet ein wettbewerbsfähiges System der Unternehmensbesteuerung. Die durchschnittliche steuerliche Gesamtbelastung liegt deutschlandweit mit weniger als 30 Prozent unter der der anderen großen Industriestaaten wie Frankreich, Spanien, Italien oder dem Vereinigten Königreich. In vielen Regionen Bayerns ist die Steuerbelastung für Unternehmen sogar noch deutlich geringer, weil Städte und Gemeinden ihren Unternehmen bei der Gewerbesteuer günstigere Konditionen gewähren.

Im Unterschied zu anderen Industriestaaten wird in Deutschland das Sozialversicherungssystem im Kern durch ein Umlageverfahren finanziert. Es herrscht grundsätzlich für alle Arbeitnehmer Sozialversicherungspflicht. Die laufenden Ausgaben der Sozialversicherung (Rentenzahlungen, Krankenbehandlung, Pflegesätze und Arbeitslosengeld) werden durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Grundsatz je zur Hälfte finanziert. Nur die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber allein getragen. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden durch Sozialversicherungsträger direkt eingezogen. Bei der Standortentscheidung sollten neben den nominalen Steuersätzen auch Lohnzusatzkosten und Gebührenmodelle wie bei der Entsorgung in die unternehmerische Kalkulation einbezogen werden. Im Gesamtvergleich aller effektiven Kosten erweist sich der Standort Bayern häufig als günstigere Alternative, die sich mit den Vergleichsstandorten in Mitteleuropa messen kann.

Steuerliche Belastung in Deutschland

Die Besteuerung von Unternehmen in Deutschland erfolgt, je nach Rechtsform, auf zwei verschiedene Arten:

Körperschaften wie eine AG oder GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent. Etwaige Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter sind dann in Höhe von 60 Prozent steuerpflichtig und unterliegen einer Abgeltungsteuer (Einkommensteuer) in Höhe von 25 Prozent, sodass bei einer Ausschüttung im Ergebnis nochmals 15 Prozent an Steuer anfallen.

Personengesellschaften wie eine GbR, oHG oder KG sind hingegen nicht körperschaftsteuerpflichtig. Hier werden die Gewinnanteile der Gesellschaft den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet und sind bei diesen mit dem jeweiligen persönlichen progressiven Steuersatz einkommensteuerpflichtig (derzeit maximal 45 Prozent).

Zusätzlich zahlen sowohl Körperschaften als auch Personengesellschaften Gewerbesteuer. Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine kommunale Steuer, bei der die Steuersätze von der Gemeinde am jeweiligen Standort des Unternehmens individuell festgelegt werden, sodass die Gewerbesteuersätze von Gemeinde zu Gemeinde variieren. In der Regel muss man hier mit ca. 15 Prozent rechnen.

Weitere Informationen

Wissenswerte Informationen zu Steuerpolitik, Steuerrecht, den unterschieldichen Steuerarten sowie wichtige Termine finden Sie hier im Überblick:

Hier finden Sie wichtige steuerliche Informationen für Ihre künftigen unternehmerischen oder beruflichen Aktivitäten in Deutschland.
Lokale Anlaufstellen für alle Steuerfragen in Bayern finden Sie hier.

Peter Englert

Investorenbetreuung Digitalisierung & Mobilität

+49 89 24210-7520 peter.englert@invest-in-bavaria.com

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