Bayern bietet ein wettbewerbsfähiges System der Unternehmensbesteuerung. Die durchschnittliche steuerliche Gesamtbelastung liegt deutschlandweit mit weniger als 30 Prozent unter der der anderen großen Industriestaaten wie Frankreich, Spanien, Italien oder dem Vereinigten Königreich. In vielen Regionen Bayerns ist die Steuerbelastung für Unternehmen sogar noch deutlich geringer, weil Städte und Gemeinden ihren Unternehmen bei der Gewerbesteuer günstigere Konditionen gewähren.
Die Besteuerung von Unternehmen in Deutschland erfolgt, je nach Rechtsform, auf zwei verschiedene Arten:
Im Unterschied zu anderen Industriestaaten wird in Deutschland das Sozialversicherungssystem im Kern durch ein Umlageverfahren finanziert. Es herrscht grundsätzlich für alle Arbeitnehmer Sozialversicherungspflicht. Die laufenden Ausgaben der Sozialversicherung (Rentenzahlungen, Krankenbehandlung, Pflegesätze und Arbeitslosengeld) werden durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Grundsatz je zur Hälfte finanziert. Nur die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber allein getragen. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden durch Sozialversicherungsträger direkt eingezogen. Bei der Standortentscheidung sollten neben den nominalen Steuersätzen auch Lohnzusatzkosten und Gebührenmodelle wie bei der Entsorgung in die unternehmerische Kalkulation einbezogen werden. Im Gesamtvergleich aller effektiven Kosten erweist sich der Standort Bayern häufig als günstigere Alternative, die sich mit den Vergleichsstandorten in Mitteleuropa messen kann.
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