Unternehmensgründung 25.03.2020

Rechtsformen bei Unternehmensgründung: Diese Möglichkeiten gibt es

Wer ein eigenes Unternehmen, eine Zweigniederlassung oder ein Start-up gründen will, muss sich gut überlegen, welche Rechtsform er wählt. Denn jede Rechtsform hat verschiedene Voraussetzungen, Folgen sowie Vor- und Nachteile im Betriebsablauf. Wir geben hier eine Übersicht, welche Rechtsformen bei einer Firmengründung sinnvoll sind.

Grundlegende Unterschiede: Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft


In Deutschland gibt es zwei grundlegende Rechtsformen für alle Unternehmen und Start-ups. Entweder handelt es sich um Personen- oder Kapitalgesellschaften. Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden ist die Haftung. Bei einer Personengesellschaft haftet mindestens eine Person mit ihrem Privatvermögen. Bei Kapitalgesellschaften dagegen haftet das in die Firma eingebrachte Kapital anstelle des Privatvermögens. Um nicht das eigene Haus oder private Spareinlagen zu riskieren, muss also eine Kapitalgesellschaft gegründet werden. Wer eine Rechtsform für seine Firmengründung möchte, bei der keine Privatperson haftbar ist, dem stehen drei Arten zur Verfügung:

1.    Die Unternehmergesellschaft (UG)
2.    Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
3.    Die Aktiengesellschaft (AG)

UG, GmbH, AG: Was ist der Unterschied der Rechtsformen?


Eine UG kommt am schwersten an zusätzliche finanzielle Mittel. Sie ist die am leichtesten zu gründende Kapitalgesellschaft und das dafür notwendige Stammkapital beträgt nur einen Euro. Durch den geringen Aufwand und die niedrigen Kosten sind Kreditinstitute oft zögerlich, wenn es um die Vergabe von Krediten oder Fördermitteln an UGs geht.
Bei einer AG hingegen sind Banken sehr entgegenkommend. Kein Wunder, die Gründung einer AG verschlingt tausende Euro an Notar- und Anwaltsgebühren, alleine das notwendige Stammkapital beträgt 50.000 Euro. Dem Aufwand entsprechend hoch sind auch die Sicherheiten, die ein möglicher Investor sieht, weshalb Finanzspritzen für eine AG einfach zu bekommen sind.
Die GmbH ist ein gesunder Mittelweg: Der verwaltungstechnische Aufwand entspricht dem einer UG, das Stammkapital muss aber 25.000 Euro betragen. Das entlastet die Gründer, da sie sich nicht in komplexe rechtliche Fragen einarbeiten müssen und beruhigt mögliche Investoren, weil hohes Kapital vorhanden ist.

Wie läuft die Gründung einer GmbH ab?


Um eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, sind ein paar einfache Schritte notwendig und Voraussetzungen zu erfüllen. Sie gestalten sich wie folgt:

1.    Der Gesellschafts- und Gesellschaftervertrag
Zunächst benötigt man einen Gesellschafter- und/oder Gesellschaftsvertrag. Darin sind die Grundlagen der zu gründenden GmbH geregelt. Beispielsweise die Adresse, der Name, was das Haupttätigkeitsfeld der Gesellschaft sein wird und welche Gesellschafter mit welchen Einlagen beteiligt sind. Um diesen Vertrag optimal an das eigene Geschäftsmodell und die individuellen Strukturen anzupassen, sollte ein Anwalt kontaktiert werden. Im Optimalfall kennt sich der Anwalt auch mit dem Marktumfeld aus, in dem die GmbH künftig agieren will. Falls Sie einen Fachanwalt für Ihre Gründung suchen, ist Ihnen Invest in Bavaria gerne behilflich.

2.    Der Notartermin
Wenn der Gesellschaftsvertrag steht, schließt sich der Gang zum Notar an. Dieser wird den Vertrag mit den Beteiligten erneut durcharbeiten und die Unterzeichnung persönlich beurkunden. Ab diesem Moment ist eine GmbH i. G. entstanden: Eine GmbH in Gründung.

3.    Das Bankkonto
Der Notar bescheinigt schriftlich, dass die GmbH i. G. existiert und mit dieser Bescheinigung begibt man sich zur Bank, um dort ein Geschäftskonto zu eröffnen. Auf dieses Konto zahlen die Gesellschafter das Stammkapital von mindestens 12.500 Euro ein. Um die vollen 25.000 Euro Stammkapital leichter zu erreichen, hat der Gesetzgeber Vereinfachungen geschaffen, auf die wir später eingehen.

4.    Das Handelsregister
Der Beleg der Bank, der die Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto bestätigt, wird jetzt dem Notar übermittelt. Sobald dieser den Beleg erhält, veranlasst er die Eintragung der GmbH ins Handelsregister. Mit der Eintragung ins Handelsregister ist dann auch die Gründung der GmbH abgeschlossen.

5.    Aufnahme des Geschäftsbetriebs
Bevor die GmbH ihre Tätigkeit aufnimmt, sollte sie direkt nach der Gründung eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt an ihrem Firmensitz einreichen. Sonst drohen möglicherweise Strafzahlungen.

25.000 Euro: Woher das Stammkapital kommt


Wer das notwendige Geld für die Unternehmensgründung in Rechtsform einer GmbH zur freien Verfügung hat, kann ohne großen Aufwand direkt mit der vollen Summe in bar gründen. Es kann aber auch eine Sach- oder Mischgründung vorgenommen werden. Dabei werden entweder ausschließlich oder teilweise Sachwerte in das zu gründende Unternehmen eingebracht. Es kann sich bei den Werten um Gebäude, Grundstücke, Autos, Patente und viele andere Dinge handeln. Sobald aber Sachwerte in eine Unternehmensgründung fließen sollen, müssen sie vorab durch einen extern bestellten Gutachter geschätzt werden. Dafür fallen zusätzliche Kosten an, weshalb die Bargründung – wenn möglich – zu bevorzugen ist.

Die GmbH zusammengefasst


Es ist nicht überraschend, dass viele Unternehmen die GmbH als Rechtsform bevorzugen. Sie bietet wenig bürokratischen Aufwand, niedrige Gründungskosten und ist sowohl bei nationalen als auch internationalen Geschäftspartnern bekannt wie geschätzt. Aus Prestige-Sicht ist lediglich die AG noch angesehener, aber auch mit wesentlich höherem Aufwand verbunden. Sowohl die Gründung als auch die Abläufe sind bei einer AG wesentlich strikter geregelt und die meisten Geschäftsvorfälle sind deutlich kostenintensiver als bei einer GmbH. Die UG wiederum ist weniger bekannt als AG oder GmbH und die geringen Sicherheiten schrecken manche möglichen Kooperationspartner ab. Wer keine Kapitalgesellschaft gründen will, dem bleibt noch die Möglichkeit einer Personengesellschaft.

Die Personengesellschaften


Bei Personengesellschaften handelt es sich um eine der folgenden vier Rechtsformen:

1.    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
2.    offene Handelsgesellschaft (OHG)
3.    Kommanditgesellschaft (KG)
4.    Partnergesellschaft (PartG)

Letztere ist ein Sonderfall und steht nur bestimmten Berufsgruppen wie Ärzten zur Verfügung, weshalb wir nicht näher auf sie eingehen. Alle diese Gesellschaften haben gemein, dass beteiligte Gesellschafter persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Entstehen also Schulden aus dem Geschäftsbetrieb, kann Privateigentum der Gesellschafter gepfändet werden.
Die mit Abstand einfachste Rechtsform ist die GbR. Sie ist so einfach zu gründen, dass Vielen gar nicht auffällt, wenn sie eine gründen. Sie entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen zusammentun, um ein Ziel gemeinsam zu verfolgen. Dazu zählt bereits die Abmachung, dass im Restaurant eine Person das Essen für sich und die Begleitung bezahlt. Sie kann alleine durch mündliche Absprache entstehen und setzt weder einen Notartermin, noch einen schriftlichen Vertrag voraus. Aber rechtsfähig ist sie nur bei Anwesenheit aller Gesellschafter auf einmal, was sie als Rechtsform für ein Unternehmen (neben der persönlichen Haftung) sehr unattraktiv macht.  
Auf dieser Grundform basieren auch OHG und KG. Beide müssen vertraglich festgehalten werden. Bei einer OHG haften alle Gesellschafter mit ihrem vollen Privatvermögen, bei einer KG kann die Haftung geteilt werden: Mindestens ein Gesellschafter muss persönlich haften, weitere können beschränkt haftende Gesellschafter sein. Personengesellschaften sind juristisch nicht so klar strukturiert wie Kapitalgesellschaften, weshalb sie für die meisten Gründungsvorhaben weniger geeignet sind.

Fazit


Auch Statistiken zeigen, dass Kapitalgesellschaften am besten geeignet und als Rechtsform von Firmen am beliebtesten in Deutschland sind. 2017 gab es hierzulande etwa 371.000 Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten. Davon waren ca. 200.000 Betriebe als Kapitalgesellschaft firmiert. Die zweitgrößte Gruppe waren mit etwa 69.000 Personengesellschaften. Bei den anderen rund 102.000 Unternehmen handelte es sich entweder um Einzelunternehmer (66.000) oder sonstige Rechtsformen (36.000), wie zum Beispiel ausländische Unternehmen.

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