Patent 11.11.2020

Patent anmelden – alles rund um die Marken- und Patentanmeldung in Bayern

Innovationen haben das Potenzial, einen Markt zu revolutionieren. Daher ist es umso wichtiger, dass die Entwickler, seien es Unternehmen oder Privatpersonen, ihre Erfindung umfassend schützen und ein Patent anmelden. Seit 2020 gibt es im Marken- und Patentrecht in Bayern wieder einige Neuerungen. So wurden neue ISO-Standards zur Bewertung einer Marke festgelegt, und ein zweites Patentrechtsmodernisierungsgesetz (2. PatMOG) ist ebenfalls in Ausarbeitung. Wir fassen Informationen sowie die Neuerungen in diesem Artikel zusammen und erklären die Marken- sowie Patentanmeldung in Bayern.

Bayern als Spitzenreiter bei europäischen Patentanmeldungen 
 

Bayern ist bekannt für sein ausgezeichnetes wirtschaftliches Ökosystem, seine funktionierende Infrastruktur zwischen Unternehmen und Wissenschaft sowie seine Innovationskraft. Letztere wird unter anderem durch die Anzahl der Patentanmeldungen in Bayern bestätigt. Im Jahre 2019 gab es laut dem jährlichen Patent Index des Europäischen Patentamtes (EPA) mit Sitz in München fast 8.000 Patentanmeldungen in Bayern. Damit steht der Freistaat an erster Stelle der deutschen Bundesländer und ist zugleich die erfindungsreichste Region Europas. In ganz Deutschland meldeten Unternehmen im Jahr 2019 mehr als 25.000 Patente beim EPA an. Somit ist die Bundesrepublik europäischer Spitzenreiter, die sich im weltweiten Vergleich der Patentanmeldungen nur den USA geschlagen geben muss.


Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vermeldete im Jahr 2019 über 14.000 Patentanmeldungen aus Bayern. Der Geltungsbereich des Schutzes der Innovationen, die im letzten Jahr zum Patent angemeldet wurden, betrifft das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Patente, die beim EPA angemeldet wurden, sind europäische Patente, deren Gültigkeit sich in bis zu 38 Staaten Europas entfalten kann, darunter alle EU-Staaten sowie Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, San Marino, die Türkei, Kroatien, Mazedonien, Albanien und Serbien.

Neuerungen im Marken- und Patentrecht in Bayern 
 

Der Anteil der Marke am Wert eines Unternehmens beträgt im Durchschnitt etwa 46 Prozent. Daher ist es wichtig, dass eine Marke exakt bewertet wird. Die neuen ISO-Standards aus dem Jahr 2020 erlauben nun die Evaluation sowie Messung des Wertes einer Marke nicht mehr nur anhand von finanziellen Faktoren, sondern auch anhand von Marketing-Aspekten und ihrer rechtlichen Durchsetzbarkeit. Außerdem gilt im Markenrecht in Bayern seit Mai dieses Jahres auch das Markenmodernisierungsgesetz (MaMoG). Eine weitere Änderung ergibt sich durch den Brexit bei der Markenanmeldung in Bayern. Ab 2021 werden eine bestehende EU-Marke oder ein EU-Design in eigene nationale britische Marken umgewandelt. Neue Marken, die Entwickler in der EU eintragen lassen, entfalten ab diesem Stichtag keine Wirkung mehr in Großbritannien und müssen separat angemeldet sowie bezahlt werden.

Wie meldet man ein Patent an?
 

Wer seine Erfindung oder sein Gebrauchsmuster im Rahmen einer Geschäftsidee vor der Verwendung Dritter schützen möchte, für den besteht die Möglichkeit einer Patentanmeldung. Beim DPMA für den Geltungsbereich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder beim EPA für den Geltungsbereich in über 30 europäischen Staaten. Eine Patentierung schützt die Innovation für eine Dauer von bis zu 20 Jahren im jeweiligen Geltungsbereich, für den das Patent angemeldet wurde. Um einen solchen Patentschutz zu erlangen, sind umfangreiche Unterlagen erforderlich, die vom Patentamt eingehend geprüft werden. Wer ein Patent anmelden möchte, benötigt als Voraussetzung folgende Dokumente:
 

  • Technische Beschreibung der Geschäftsidee
  • Patentansprüche (Schutzumfang des Patents)
  • Zeichnungen der Erfindung (wenn notwendig)
  • Ein Abstract der Geschäftsidee (nicht länger als 1.500 Zeichen)
  • Erfinderbenennung der Idee
     

Das Patentamt besteht auf klare Formulierungen der Patentansprüche der Idee. Denn dadurch wird der Schutzumfang der Geschäftsidee festgelegt. Vor allem technische Merkmale einer Erfindung sollten immer überaus präzise und vollständig in den Ansprüchen benannt werden.
 

Um einen Patentschutz zu rechtfertigen, müssen diese drei Kriterien erfüllt werden:
 

  • Neuheit: Zum Zeitpunkt, an dem das Patent angemeldet wird, darf dieses noch nicht bekannt sein. Also nicht zum Stand der Technik gehören. Dies bedeutet, dass die Innovation nirgends weder schriftlich noch mündlich beschrieben wurde und nirgends bereits eine Benutzung erfolgte.
  • Erfinderische Tätigkeit: Die Innovation darf sich für den Fachmann nicht in irgendeiner Weise aus dem Stand der Technik ergeben, also alles, was bis zum Anmeldetag des Patents in der Öffentlichkeit bekannt war.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: Hier geht es um die praktische Verwendung der Innovation im Rahmen der Geschäftsidee. Die Erfindung muss in einem beliebigen Bereich funktionieren und benutzt werden können.
     

Je nachdem, welchen Geltungsbereich das Patent umfassen soll, haben Entwickler die Möglichkeit, beim DPMA oder EPA ein Patent anzumelden. Beim DPMA werden Gebühren für den Prüfungsauftrag der Patentanmeldung von 350 Euro fällig. Nach einer erfolgreichen Anmeldung eines Patentes fallen jährlich Kosten für die Aufrechterhaltung der Schutzrechte an. Diese erhöhen sich jährlich, sodass sie im 20. Jahr des Patentschutzes beispielsweise 1.940 Euro betragen. Nachdem ein Unternehmen oder eine Privatperson ein Patent angemeldet haben, beträgt die Dauer bis zum Erteilungsverfahren meist zwischen zweieinhalb und drei Jahren. Patentanmeldungen in Bayern können persönlich auf den Ämtern erfolgen oder auf elektronischem Weg. Für Letztere wird eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser benötigt. Generell sollte, egal, ob bei einer Patent- oder Markenanmeldung, immer ein erfahrener Patentanwalt beauftragt werden. 
 

Wie meldet man eine Marke an?
 

Marken kennzeichnen Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens. Neben den Patenten zählt auch die Marke zum geistigen Eigentum. Eine starke Marke stellt einen Vermögenswert dar, sodass dieser auch geschützt werden sollte. Unternehmen können vor allem Zeichen und Markennamen schützen lassen, um die eigenen Waren oder Dienstleistungen von der Konkurrenz zu unterscheiden. Eine Marke anmelden können juristische Personen, natürliche Personen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts sowie gültige Vertreter wie Rechts- und Patentanwälte. Beim DPMA erfolgt die Markenanmeldung unter folgenden Voraussetzungen:
 

  • Der Markenanmelder muss genannt werden.
  • Die gewünschte Marke muss dabei angegeben werden.
  • Ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen muss angefügt werden.
     

Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis muss nach Klassen gruppiert werden und numerisch aufsteigen. Die einheitliche Klassifikationsdatenbank gibt die Begrifflichkeiten vor. Es ist wichtig, dass für jede Markenanmeldung ein eigener Antrag eingereicht wird, der nur eine Markendarstellung enthalten darf. Wenn eine farbige Bildmarke geschützt werden soll, müssen alle Farben explizit schriftlich auf dem Anmeldeformular angegeben werden. Um eine Marke rechtlich sicher eintragen zu lassen, müssen außerdem alle Elemente einer Darstellung deutlich erkennbar sein. Erfüllt der Anmelder all diese Voraussetzungen bei der Markenanmeldung in Bayern, kann er sichergehen, dass die erteilten Schutzrechte seine Marke vollumfänglich absichern.
 

Innovation vorantreiben – Bayerisches Patenzentrum bei Bayern Innovativ
 

Die Bayern Innovativ GmbH hat am Anfang des Jahres 2020 mit der Integration des Patentzentrum Bayern sein Dienstleistungsangebot erweitert. Dort bekommen Start-ups und Entwickler nun Beratung, Technologieförderung sowie Know-How aus einer Hand, um eine Patentanmeldung in Bayern erfolgreich zu veranlassen. Außerdem profitieren die Start-ups, die ein Patent anmelden wollen, im Bayerischen Patentzentrum von der Nähe der Fachleute zu den Innovationsberatern, was einen besseren Wissensaustausch möglich macht.