Investor`s choice 14.02.2018

Internationale Berufsabschlüsse – Gleichwertigkeit auf dem bayerischen Arbeitsmarkt

Bayern ist Magnet für Unternehmen aller Anwenderindustrien. Und die suchen natürlich nach talentierten Fachkräften. Auch wenn Bayern dank der vielfältigen Ausbildung hervorragend in Sachen Humankapital aufgestellt ist – nicht immer findet sich die passende Fachkraft am Standort.

Wer Fachkräfte aus dem Ausland rekrutiert, sieht sich oft mit einer schier unüberschaubaren Zahl an Berufsabschlüssen konfrontiert. Was sind akademische Abschlüsse aus dem Ausland in Deutschland wert? Mit welchen Qualifikationen lassen sie sich vergleichen und wie werden sie anerkannt? Wir haben zusammengestellt, wo Sie diese Informationen finden.

Anerkennung reglementierter Berufsausbildungen


Wichtig für Arbeitnehmer mit einem ausländischen Abschluss ist vor allem, ob ihr Beruf einem reglementierten oder einem nicht-reglementierten Berufsfeld zuzuordnen ist. Reglementiert sind Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Ärzte, die ohne staatliche Zulassung und Anerkennung nicht praktizieren dürfen. Andere Berufsfelder hingegen unterliegen keiner formellen Anerkennung und Bewerber benötigen keine zwingende Bewertung ihrer Qualifikation. Für welche Berufe das der Fall ist, können Arbeitnehmer bei der Europäischen Kommission prüfen.
In Deutschland und Bayern sind jeweils verschiedene Stellen für die Anerkennung reglementierter Berufsfelder verantwortlich. Welche genau, lässt sich zum Beispiel über das Online-Angebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herausfinden. Die Seite gibt auch Auskunft über die spezifischen Verfahren für einzelne Berufsgruppen sowie benötigte Unterlagen beim Kontakt mit der Anerkennungsstelle. In München, Nürnberg oder Augsburg können sich Interessierte auch direkt an das IQ-Netzwerk wenden, das bei der Durchführung der beruflichen Anerkennung unterstützt.

 

Zeugnisbewertung

 

Auch wer in nicht reglementierten Berufen arbeiten möchte, sollte auf eine Bewertung seiner beruflichen Qualifikation durch deutsche Stellen nicht verzichten. Denn über diese erhalten Arbeitgeber Auskunft über die Vergleichbarkeit und Eignung des Bewerbers. Abgesehen davon kann die Bewertung Sprungbrett für weitere Aus- und Fortbildungen sein. Unter bestimmten Umständen gibt es finanzielle Unterstützung für Beglaubigungen, Übersetzungen und andere Aufwände, die im Anerkennungsverfahren anfallen.

 

Potenzial für Unternehmen

 

Nicht nur die Arbeitnehmer, sondern zunehmend auch die Unternehmen selbst sind daran interessiert, internationale Qualifikationen vergleichbar zu machen. Bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter und bei der Weiterentwicklung interner Ressourcen lässt sich das Potenzial so besser erschließen. Hierbei können sich Firmen Unterstützung bei verschiedenen Initiativen einholen, etwa dem Unternehmen Berufsanerkennung, das beispielsweise Leitfäden für die betriebliche Anerkennungsförderung bereitstellt. Die Integration ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt verfolgt auch das BQ-Portal, auf dem sich Unternehmen unter anderem detailliert über ausländische Berufsausbildungssysteme und Berufsprofile informieren können. Über ein ähnliches Angebot verfügt das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen anabin.

 

Voraussetzungen für die Anerkennung

 

Im Übrigen kann jede Person ein Verfahren auf Gleichwertigkeitsprüfung beantragen, die eine ausländische Qualifikation vorweisen kann und beabsichtigt, eine Erwerbstätigkeit in Bayern auszuüben. Was ausländische Fachkräfte sonst noch beachten müssen, wenn Sie in Bayern einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag: www.invest-in-bavaria.com