Arbeitskräfte 04.03.2020

Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020: Vorteile für Unternehmen in Bayern

Die Suche nach qualifizierten Fachkräften stellt für viele Betriebe weltweit eine Herausforderung dar. Deutschland unterstützt ansässige Unternehmen mit dem ab März 2020 gültigen Fachkräfteeinwanderungsgesetz effektiv bei der Suche nach neuen Mitarbeitern.

Mit diesem Gesetz wird es für zahlreiche Nicht-EU-Bürger leichter, nach Bayern zu kommen und hier zu arbeiten. Nun darf jede Fachkraft, die eine Jobzusage hierzulande hat und Sprachkenntnisse nachweisen kann, ihre Tätigkeit aufnehmen. Außerdem können auch Nicht-Akademiker ein sechsmonatiges Visum beantragen, um in Deutschland und damit auch im Freistaat auf Jobsuche zu gehen. Voraussetzung dafür ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Nachweis, dass der Lebensunterhalt während der Jobsuche ohne staatliche Hilfe gesichert ist. Die wichtigsten Änderungen, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit sich bringt, sind:

 

  • ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst,
  • der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag,
  • der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung,
  • die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung entsprechend der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung),
  • bei Vorliegen eines geprüften ausländischen Abschlusses verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, Verfahrensvereinfachungen durch eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte.

 

Die Neuregelung zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland zielt auf die wesentlichen Elemente Arbeitsvertrag, Qualifikation und Sprache ab. „Dieser Dreiklang ist essenziell für eine gezielte Akquirierung von Fachkräften. Wir begrüßen auch, dass für die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland die Beschränkung auf Engpassberufe und die Vorrangprüfung wegfallen. Auch die Beibehaltung der grundsätzlichen Trennung von Erwerbsmigration und Asyl ist richtig“, erklärt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer des Verbands der bayerischen Wirtschaft (vbw).


Mit dem in Kraft getretenen Gesetz können in Bayern ansässige Unternehmen ab sofort aus dem Pool aller Fachkräfte weltweit schöpfen und von ihnen profitieren. Unternehmen, die aktiv Fachkräfte aus dem Ausland akquirieren möchten, finden auf einem im Zuge der Neuregelungen eingerichteten Online-Portal weitere Informationen.