Nicht-EU-Bürger 08.08.2012

Deutschland lockert Visa-Bestimmungen für ausländische Unternehmer und Fachkräfte

Von morgen an werden es viele ausländische Investoren und arbeitssuchende Fachkräfte einfacher haben, eine Arbeitserlaubnis für Deutschland zu erhalten.

Berlin – Zwei wichtige Veränderungen wurden getroffen, um den Visumsprozess für die zwei betroffenen Gruppen zu erleichtern: Die europäische Blue Card, die dem Konzept der amerikanischen Green Card folgt, wird mit dem 1. August 2012 eingeführt. Darüber hinaus wurden die Mindestvorschriften für das Startkapital und die Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze für ausländische Unternehmensgründer gelockert.

„Deutschland ist ein beliebter Investitionsstandort für Unternehmen aller Art. Die Abschaffung bürokratischer Hürden verbessert das Ansehen der Bundesrepublik bei Unternehmern und Fachkräften immens,“ sagt Udo Sellhast, Rechtsexperte bei Germany Trade & Invest in Berlin.

Bisher wurde ausländischen Unternehmensgründern eine Aufenthaltsgenehmigung nur dann erteilt, wenn das Investitionskapital mindestens 250 000 Euro betrug und die Firma wenigstens fünf Arbeitsplätze schuf. Diese und andere Richtlinien wurden abgeschafft, da sie in der Vergangenheit gelegentlich zu streng interpretiert wurden.

Auch die europäische Blue Card feiert morgen ihre Premiere. Viel schneller als bisher soll mit dieser neuen Form der Aufenthaltserlaubnis Nicht-EU-Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, eine Arbeitsstelle anzutreten. Zielgruppe für die Blue Card sind vor allem Personen, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken können. Ingenieure, Ärzte, Wissenschaftler, Mathematiker oder IT-Experten können fortan eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, sofern Sie für 2012 einen Arbeitsvertrag mit einem jährlichen Bruttogehalt von mindestens 34 994 Euro vorweisen können. Auch andere Berufsgruppen können sich für die Blue Card bewerben, sofern deren  jährliches Bruttoeinkommen mindestens 44 800 Euro beträgt und der Bewerber über einen Universitätsabschluss verfügt. Sobald man über die Erlaubnis verfügt, kann der Besitzer je nach Deutschkenntnissen mit dem Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung innerhalb 21 bis 33 Monaten rechnen. Bisher sah die Regelung eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren vor.

Quelle: www.gtai.de