Finanzierung 14.05.2020

Covid-19: Neuer Schnellkredit für Kleinstunternehmen und Start-ups in Bayern

Die LfA Förderbank Bayern bietet finanzielle Unterstützung für alle Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern an. Es handelt sich dabei um einen Schnellkredit, der mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung über die eigene Hausbank beantragt wird. Der LfA-Kredit ist für Kleinstunternehmen und Start-ups in Bayern vorgesehen, die durch die Corona-Krise in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Mit diesem Schritt setzt sich die Bayerische Staatsregierung für regionale Kleinstunternehmen und Start-ups ein, die aufgrund der monatelangen Beschränkungen in Finanzschwierigkeiten gekommen sind. Der LfA-Kredit für Kleinstunternehmen ist eine wichtige Maßnahme zur Stärkung von Unternehmen mit geringer Mitarbeiterzahl sowie Freiberuflern. Bislang konnten Kleingewerbe durch ihre fehlende Kreditwürdigkeit nicht von Corona-Kreditprogrammen profitieren. Für den LfA-Schnellkredit erfolgt nun eine hundertprozentige Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern.

„Die zuletzt weiter erhöhte Risikoentlastung für die LfA erweitert ihre Handlungsmöglichkeiten erheblich, um bedrängten Unternehmen umfangreiche bankmäßige Unterstützungsangebote zur Verfügung stellen zu können. Wir werden nicht lockerlassen, weiterhin alle Anstrengungen zur Begrenzung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in Bayern zu unternehmen“ - Bayerns Wirtschaftsminister und LfA-Verwaltungsratsvorsitzender Hubert Aiwanger auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Mai 2020.


Was wird gefördert?
 

Der LfA-Kredit für Kleinstunternehmen umfasst alle laufenden Betriebskosten, Löhne und Gehälter, planmäßiger Kapitaldienst etc., kurz: der gesamte Liquiditätsbedarf des Unternehmens bis zum 31.12.2020.


Wer ist antragsberechtigt?
 

Alle erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Unternehmen, Einzelunternehmer mit bis zu 10 Mitarbeitern sowie Freiberufler, die über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern verfügen, können einen Antrag stellen. Auch Start-ups mit Beteiligung von Private Equity Investoren können unabhängig von der Höhe der Beteiligung vom LfA-Kredit für Kleinstunternehmen gefördert werden.



Welche Kriterien gelten für Antragsstellung und Auszahlung?
 

  • Das Unternehmen muss seit mindestens 01.10.2019 am Markt sein. 

  • Das Unternehmen hat zuletzt Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre. 

  • Das Unternehmen war zum 31.12.2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition einzustufen.

  • Keine Risikoprüfung, kostenlose außerplanmäßige Tilgung möglich 
  • Unternehmen bis 5 Mitarbeiter, Freiberufler: bis zu 50.000 Euro Schnellkredit möglich
  • Unternehmen bis 10 Mitarbeiter, Freiberufler: bis zu 100.000 Euro Schnellkredit möglich

 

Die schnelle Einführung des neuen Kredits zeigt, von welcher finanziellen Unterstützung Unternehmen profitieren, die sich in Bayern angesiedelt haben. Ob LfA-Kredit für Kleinstunternehmen oder Corona-Schutz-Schirm-Kredit, durch die große Bandbreite an Förderprogrammen und Soforthilfen ist der Freistaat auch in Krisensituationen der ideale Wirtschaftsstandort für Ihre Unternehmensgründung.